Laut OGH-Entscheid "5 Ob 143/09"" vom 1.Sept.2009 darf ein Gitterbau zur Taubenbekämpfung nicht über die Betriebskosten an Mieter überwälzt werden.
Als
Sachverständigen für Mietzins und Nutzungsentgelt war Herrn Wohlmetzberger der OGH-Entscheid sicher bekannt, daher kann die fehlerhafte Abrechnung nur aus folgenden Gründen zustande gekommen sein:
- fehlerhafte Endkontrolle der Abrechnung
- absichtlich falsche Abrechnung in der Hoffnung dass es niemand bemerkt
- --- eine andere Möglichkeit übersteigt meine Phantasie, mir fällt keine dritte Möglichkeit ein
Unter der Verantwortung von Herrn Wohlmetzberger wurde dies bei der Liegenschaft Martinstraße 91 versucht und in der Betriebskostenabrechnung 2009, veröffentlicht 06.2010, mit 5.000€ ausgewiesen. Trotz eindeutiger Judikatur hat Herr Wohlmetzberger das unrechtmäßig kassierte Geld nicht zurück überweisen lassen.
6.Februar.2011 Bernhard Lassy - Präsident von Saubere Hände - Verein zur Bekämpfung von Amtsmissbrauch